Häusliche Pflege - Behandlungspflege

sind Leistungen aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Sie werden grundsätzlich vom Arzt verordnet und betreffen die medizinisch-pflegerische Versorgung zu Hause. Die Kosten werden nach der Genehmigung durch die Krankenkasse von dieser übernommen und direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Die Behandlungspflege umfasst unter anderem folgende medizinische Hilfeleistungen: Injektionen, Verbandwechsel oder die Medikamentengabe und deren Überwachung etc.

Leistungskomplexe nach SGB V

1A Injektionen einschl. Einmalspritze (bis zu 2 Injektionen pro Besuch)
1B Drei oder mehr pro Besuch durchführte Injektionen
1C Richten von Injektionen uir Selbstapplikation je Besuch
2A Stomabehandlung (bei akuten Entzündungen mit Läsionender Haut. Kein Beutel wechseln!)
2A Pflege und Verbandwechsel den zentralen Venenkatheters
2A Versorgung eines suprabubischen Katheters
2A Versorgung bei PEG
2B Wundverband anlegen oder wechseln
2B Dekubitusbehandlung ab Dek. Grad II
2C Anziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse II (bd. Beine)
2C Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse II (bd. Beine)
2C Kompressionsverband anlegen oder wechseln (nicht abwickeln)
2C Kompressionsverband bei ulcus cruris incl. Leistungen der Wundreinigung, Spülung, Medikamentenversorgung
Position 2 jedoch höchstens pro Besuch
3 Versorgung mit Trachealkanüle, incl. Pflege und Verbandwechsel
4 Katheterisierung einschl. Spülung
4 Anlegen oder Wechseln einer Magensonde
5A Einlauf / Klistier / Klysma je Leistung
5B Digitale Enddarmausräumung
6A Medikamentenabgabe je Darreichungsform
Blutdruckmessung / Flüssigkeitsbilanzierung
Position 6 jedoch höchstens pro Besuch
Abgabe von Medikamenten durch Einreibung
Abgabe von Medikamenten durch medizinisches Bad
Richten von Medikamenten im Wochendispenser
6B Blutzuckermessung einschl. Teststreifen
6C Auflegen von Kälteträgern
6D Blasenspülung / Versorgung und Überprüfung von Drainagen
Instillation Absaugen der oberen Luftwege je Leistung
Position 6D jedoch höchstens pro Besuch
6E Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes
6F Inhalation
7A Infusion (Wechseln Inf.behälter einschl. Zubehör) bei ärztlich gelegtem peripheren i.v. Zugang
7B Infusion (Wechseln Inf.behälter einschl. Zubehör) bei ärztlich gelegtem PORT-A-CATH
7B Infusionen bei ärztlich gelegtem peripheren i.v. Zugang oder ärztlich gelegtem PORT-A-CATH bei
ärztlich angeordnetem Verweilen
8 Anleiten bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit
zu Position 1 bis 6D und 6F sowie 7 je Leistung ein Zuschlag von 50% abrechenbar
9 Spezielle Krankenbeobachtung durch eine Pflegefachkraft
10 Grundpflege, höchstens 2mal je Tag
11 Grundpflege einschl. hauswirtschaftl. Versorung bis zu einer Stunde
nimmt diese Leisung mehr als eine Stunde in Anspruch getrennt abrechenbar
12 Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit
zu Position 10 und 11 ein Zuschlag von 50% abrechenbar
Hauswirtschaftliche Versorgung je angefangene Stunde
Hauswirtschaftliche Versorgung höchstens 3 Std. abrechenbar
Fahrtkosten voll / Tag
Fahrtkosten voll / Nacht
Fahrtkosten in Verbindung mit Leistungen der Pflegekasse / Tag
Fahrtkosten in Verbindung mit Leistungen der Pflegekasse / Nacht