Unter bestimmten Voraussetzungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung Bestandteil der häuslichen Krankenpflege.
Zubereitung einer einfachen Mahlzeit Zubereitung einer warmen Mahlzeit Waschen der Wäsche und Bügeln Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes Reinigung der Wohnung (keine Grundreinigung) Einkaufen Beheizen der Wohnung
Unsere Leistungen werden mit den vorgegebenen Gebührensätzen direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen abgerechnet. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit Leistungen zu erbringen, die über die Gebührenordnung hinausgehen. Hier machen wir Ihnen bei Bedarf gerne ein Angebot
Diese Leistungen sind in den Katalogen SGB V, SGB XI und Zusatzleistungen enthalten. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, ist von einer Einstufung durch den MDK (medizinischer Dienst der Pflegekassen) oder einer Verordnung durch den Arzt abhängig.