Pflege:

Hauswirtschafliche Versorgung - Zusatzleistungen

 Telefon: 0 82 33 / 9 22 88

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Unter bestimmten Voraussetzungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung Bestandteil der häuslichen Krankenpflege.

rot -rechteck   Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
rot -rechteck   Zubereitung einer warmen Mahlzeit
rot -rechteck   Waschen der Wäsche und Bügeln
rot -rechteck   Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
rot -rechteck   Reinigung der Wohnung (keine Grundreinigung)
rot -rechteck   Einkaufen
rot -rechteck   Beheizen der Wohnung

Unsere Leistungen werden mit den vorgegebenen Gebührensätzen direkt mit den Pflege- oder Krankenkassen abgerechnet. Es gibt grundsätzlich auch die Möglichkeit Leistungen zu erbringen, die über die Gebührenordnung hinausgehen. Hier machen wir Ihnen bei Bedarf gerne ein Angebot

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Download:  Gebührenverzeichnis 2012
Epaper:       Gebührenverzeichnis 2012

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Diese Leistungen sind in den Katalogen SGB V, SGB XI und Zusatzleistungen enthalten. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, ist von einer Einstufung durch den MDK (medizinischer Dienst der Pflegekassen) oder einer Verordnung durch den Arzt abhängig.

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