Zur Grundpflege gehören pflegerische Leistungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Es geht darum, die Pflegenden und die Pflebedürftigen bei den kleinen und größeren täglichen Aufgaben zu unterstützen und zu beraten.
Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört:
Im Bereich der Körperpflege
das Waschen
das Duschen
das Baden
die Zahnpflege
das Kämmen
das Rasieren
Hilfe bei der Darm- oder Blasenentleerung
Im Bereich der Ernährung
Zubereiten und Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
im Bereich der Mobilität
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
An- und Auskleiden
Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

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